Bahnhofstr. 4
37539 Bad Grund – Gittelde
Telefon: (05327) 4776
Telefax: (05327) 4024
info@uhde-bauelemente.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8.00 – 17.00 Uhr
Geschäftsführer:
Heinz Uhde, Frederik Uhde
UST-Id Nr.: DE 115 896 327
USt.-Nr.: 29/201/00194
Uhde Bauelemente GmbH
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Heinz Uhde, Frederik Uhde
Gittelde
Göttingen
UST-Id Nr.: DE 115 896 327
USt.-Nr.: 29/201/00194
Amtsgericht Göttingen HRB 131236
Sparkasse Osterode
BLZ 263 510 15
Konto-Nr. 8 002 552
Volksbank Seesen eG
BLZ 278 937 60
Konto-Nr. 1050 311 000
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Fassung 01.10.2018
Wir liefern zu nachstehenden Bedingungen. Die bisherigen
allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
werden durch die nachstehenden ersetzt.
a) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbedingungen.
b) Verbraucher i.S.d. Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
sind natürliche oder juristische Personen mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass
diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Verkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in
Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln.
Kunde i.S.d. Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
c) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Alle Informationen und Daten, die zu einer schnellen und
rationellen Auftragsabwicklung notwendig sind, werden
auf Datenträgern erfaßt und gespeichert.
1. Annahmebedingungen. Die Hereinnahme von
Aufträgen erfolgten nur zu unseren Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen wird
ausdrücklich widersprochen. Ein Schweigen unsererseits auf
mitübersandte Einkaufsbedingungen gilt nicht als
Annahme solcher Bedingungen. Einkaufsbedingungen
sind ausnahmsweise nur dann bindend, wenn wir dieses
ausdrücklich bestätigt haben.
2. Vertragsschluß.
a) Unsere Angebote sind freibleibend. Veränderungen,
die der technischen Entwicklung angepaßt sind, behalten
wir uns vor. Änderungen in Form, Farbe und/oder
Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
b) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich,
die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind
berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns
anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder
durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt
werden.
c) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere
Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere
bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3. Lieferung.
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk Fa. Uhde.
Die Lieferung zur Baustelle versteht sich unter der
Voraussetzung von normal befahrbaren Straßen
und Zuwegen bis an die Baustelle.
Zuwegen bis an die Baustelle und sofortiger Entladung
durch den Empfänger. Die Abladung hat unverzüglich
und sachgemäß durch vom Kunde in genügender Zahl
zu stellende Arbeitskräfte zu erfolgen. Eine Beförderung
der Ware in den Bau wird von uns nicht vorgenommen.
4. Gefahrübergang.
a) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der
Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt für den Käufer über.
b) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit
der Übergabe der Sache auch beim Versendungskauf
erst mit der Übergabe der Sache auf Käufer über.
c) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im
Verzug der Annahme ist.
5. Lieferzeiten.
a) Ausdrücklich vereinbarte und als solche gesondert
bestätigte Lieferzeiten sind für beide Teile bindend,
jedoch bedingen Vertragsänderungen eine neue
Vereinbarung. Von uns nicht zu vertretende Umstände, z.B.
höhere Gewalt, Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder
deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns, die
Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung
und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage
ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Kunde kann
zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung nicht
erklären, ob wir zurücktreten oder binnen angemessener
Frist beliefern wollen.
b) Der Kunde ist zur Annahme von Teillieferungen
verpflichtet.
c) Bei Abrufaufträgen hat der Abruf in angemessener Frist,
mindestens jedoch 4 Wochen vor Liefertermin, durch den
Kunden zu erfolgen.
d) Bei Lieferverzug, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat
der Kunde die in diesem Abschnitt geregelten Rechte;
Schadensersatzansprüche stehen ihm nur zu, wenn uns
Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen
werden kann.
6. Eigentumsvorbehalt.
a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das
Eigentum der Ware bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten
wir uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten
regelmäßig durchzuführen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die
Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen. Einen Besitzwechsel
der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel
hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Ebenso ein etwaiger Insolvenzantrag sowie die Eröffnung eines
solchen Verfahrens gleichgültig, ob der Antrag vom
Kunde oder einem anderen Gläubiger gestellt wurde.
d) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
Verletzung einer Pflicht nach Absatz b) und c) dieser
Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
e) Ein Eigentumserwerb des Unternehmers an der
Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der
Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen.
Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den
Unternehmer für uns. Die verarbeitete Ware dient zu unserer
Sicherung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren
durch den Unternehmer steht uns das Miteigentum an der
neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zu den anderen zu verarbeitenden Waren zur Zeit der
Bearbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue
Sache gilt sonst das gleiche wie bei Vorbehaltsware. Sie gilt
als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
f) Die Forderungen des Unternehmers aus dem Weiterverkauf
der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragsabschluß
zwischen Unternehmer und uns an uns abgetreten, und zwar
gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung
und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft
wird. Die abgetretene Forderung dient uns zur Sicherung nur
in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Unternehmer
zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren, sei es
ohne, sei es nach Verarbeitung verkauft wird, gilt die
Abtretung der Käuferpreisforderung nur in Höhe des Wertes
der Vorbehaltsware, die mit anderen Waren Gegenstand
dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.
g) Der Unternehmer ist zum Weiterverkauf und zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe
berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus
dem Weiterverkauf gemäß a) auf uns übergeht. Zu anderen
Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Unternehmer
nicht berechtigt.
h) Der Unternehmer ist zur Einziehung der Forderung aus dem
Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere
Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung
des Unternehmers unberührt. Wir werden aber selbst die
Forderung nicht einziehen, solange der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Auf unser Verlangen hat der Unternehmer uns die Schuldner
der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern
die Abtretung anzuzeigen.
i) Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit
der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der
Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum der
Vorbehaltsware auf den Unternehmer übergeht und die
abgetretenen Forderungen dem Unternehmer zustehen.
Wir sind verpflichtet, die uns nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer
Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um 25 % übersteigt, jedoch mit der Maßgabe,
dass mit Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrent Verhältnis
eine Freigabe nur für Lieferungen oder deren
Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.
j) Die Ware ist bis zur vollen Bezahlung zu lagern und als unser
Eigentum kenntlich zu machen. Der Unternehmer hat die gem.
Ziffer 6 unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadensfall
werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware
an uns abgetreten.
7. Montageleistungen.
Im Falle der vertraglichen Übernahme von Montageleistungen
oder anderer dem
Werkvertragsrecht unterliegenden Leistungen durch uns, finden
auf das jeweilige Vertragsverhältnis die Bestimmungen der
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und C in
der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Fassung
Anwendung. Für nicht von uns verursachte Schäden durch
eingebaute versteckte Baumängel kann keine Haftung übernommen
werden. Vorher nicht bekannte Erschwernisse werden
zusätzlich nach Aufwand berechnet zu unseren am Tage der
Montage gültigen Sätzen. Versorgungsleitungen müssen vorher
bekannt gegeben werden.
a) Nach Lieferung der Ware geht das Risiko für Diebstahl und
Beschädigung auf den Besteller über, auch wenn die Ware
noch nicht montiert worden ist.
b) Kann die Ware bei Eintreffen unseres Montagepersonals
durch Umstände, die wir nicht zu vertreten
haben, nicht montiert werden, so ist der Besteller verpflichtet,
uns die Kosten der vergeblichen Anfahrt zu erstatten.
c) Sind Montagekosten vereinbarungsgemäß im Preis enthalten,
setzt dies normale Montagemöglichkeiten voraus. Putz-,
Fliesen-, Stemm-, Schlosser-, Schweiß- und Elektroarbeiten, die
Gestellung von Gerüsten u. a. gehören nicht zu unseren
Montagepflichten und werden jeweils gesondert berechnet.
d) Sind Demontagekosten vereinbarungsgemäß im Preis
enthalten, setzt dies normale Demontagemöglichkeiten voraus.
Die Demontage und Neuverlegung von Innenfensterbänken
gehört nicht zu solchen Demontagearbeiten, sie kann jedoch
von uns gegen besondere Berechnung übernommen werden.
e) Wir haften nicht für die Beschädigung von Fensterbänken, die
bei den Montagen von Fenstern angepaßt werden müssen,
ebenso von Fliesen-, Putz- und Mauerwerk.
f) Der Besteller haftet für eine jederzeit unbehinderte
Montagemöglichkeit und für das Vorhandensein eines
Elektro-Stromanschlusses (mindestens 20 Amp. abgesichert und
in einer Entfernung von höchstens 30 m von der jeweiligen
Montagestelle).
g) Montierte Zargen, Anker und Blendrahmen müssen sofort nach
der Montage ordnungsgemäß angeputzt werden. Anderenfalls
entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Dies gilt auch, wenn die
Montage nicht von uns durchgeführt wird.
h) Maler- und Tapezierarbeiten sind grundsätzlich bauseitig
zu leisten.
8. Zahlungsbedingungen.
a) Der angebotene Kaufpreis ist befristet bis 4 Wochen ab
Datum des Angebotes.
b) Alle Zahlungen sind auf eines der in der Rechnung
angegebenen Konten zu überweisen. Unsere Vertreter und
Verkaufsmitarbeiter sind zum Inkasso nur gegen Vorlage einer
von uns erteilten Inkasso-Vollmacht berechtigt. Wir sind nicht
verpflichtet, andere Zahlungen anzuerkennen. Schecks
und Wechsel werden nur zahlungshalber zum Einzug
übernommen. Die Zahlung gilt erst mit Einlösung der
Zahlungsmittel durch den Bezogenen. Gegenforderungen
berechtigen den Auftraggeber nur dann zur Aufrechnung,
wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen
Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
c) Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb
von 10 Tagen nach Rechnungsdatum den Kaufpreis in voller
Höhe des Rechnungsbetrages ohne Abzug von Skonto oder
andere Abzüge eintreffend auf unserem Konto zu zahlen. Als
Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der
Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Nach
Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
d) Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in
Höhe von 5 % über dem Basiszins zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in
Höhe von 8 % über dem Basiszins zu verzinsen. Gegenüber
dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
9. Lieferqualität.
Die Lieferungen erfolgen in handelsüblicher
Qualität. Handelsübliche Abweichungen, Ausfall, Farbe, Firmen-Logos,
bleiben vorbehalten und geben keinen Grund zu
Beanstandungen.
10. Beanstandungen, Mängelrügen und Haftung.
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger
Lieferung sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang,
schriftlich mitzuteilen. Bei Transportschäden sowie Verlust von
Werkstücken und Zubehörteilen muß sofort eine Tatbestandsaufnahme
erfolgen. Art und Umfang der Beschädigungen
müssen unverzüglich dem Absender gemeldet werden.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich
anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns
innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt,
zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt
wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der
Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese
Unterrichtung erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei
Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht
bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der
Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum
Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung
die Beweislast, bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher
die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Sämtliche
Waren müssen vor dem Einbau geprüft werden. Waren mit
offensichtlichen Mängeln, unvollständiger oder unrichtiger
Lieferung dürfen nicht ohne vorheriger schriftlicher
Genehmigung von uns eingebaut werden. Bei nicht rechtzeitiger
schriftlicher Mitteilung von Beanstandungen und
Mängelrügen gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
11. Gewährleistung.
a) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware
zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
b) Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob
die Nacherfüllung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere
Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
d) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des
Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter
Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir
die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
e) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr
ab Ablieferung der Ware. Leistet der Unternehmer seinerseits
an einen Kunden hat er dies bei Auftragserteilung anzugeben,
so dass die gesetzlichen Regelungen innerhalb der Lieferkette
bestehen, anderenfalls wird vermutet, dass die Lieferung für
den Gewerbebetrieb selbst erfolgt. Für Verbraucher gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht recht
zeitig angezeigt hat (Ziff. 10 dieser Bestimmung).
f) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder
Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
12. Haftungsbeschränkungen.
a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber
Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens
des Kunden.
c) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
13. Rückgaberecht.
Bei Rückgaben von Waren, die von uns
nicht zu vertreten sind, berechnen wir für Rücktransport der
Ware, Verwaltungsaufwand und eventuelle
Wiederaufbereitungsarbeiten 50 % des Warenwertes. Dem
Kunde bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden oder
eine Wertminderung sei nicht entstanden oder niedriger als
die Pauschale.
14. Erfüllungsort.
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und
Zahlungen ist Gittelde.
15. Schlussbestimmungen.
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag unser Geschäftssitz in Osterode. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
c) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Verkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
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